Bebaubares Grundstück in Rimskih Toplicah – ausgezeichnete Gelegenheit zum Hausbau
Im Zentrum von Rimske Toplice, in einer gepflegten und angenehmen Wohnumgebung, steht ein baureifes Grundstück mit einer Größe von 1.041 m² zum Verkauf, das sich am besten für den Bau eines Einfamilienhauses eignet. Die Lage verbindet ruhiges Wohnumfeld und ausgezeichnete Erreichbarkeit aller wichtigen Dienstleistungen, da sich in unmittelbarer Nähe die Grundschule Anton Aškerc, ein Kindergarten, eine Apotheke und ein Gesundheitszentrum befinden. Das Grundstück liegt im Bereich von Baugrundstücken mit der Zweckbestimmung Wohnfläche, die Wohnen ohne oder mit begleitenden Tätigkeiten ermöglichen.
Lage mit außergewöhnlichem Potenzial
Rimske Toplice sind bekannt für ihre reiche Geschichte und thermale Tradition. In unmittelbarer Nähe befindet sich der renommierte Thermalresort Rimske Terme, wo Besucher die einzigartige Atmosphäre der römischen Welt genießen – von Panoramabecken und Wellness bis hin zu Saunen, Massagen und exotischen Entspannungsritualen.
Nur wenige Minuten entfernt liegt auch der Aquaroma-Komplex, ein beliebtes Schwimmbad mit Becken, Restaurant und Gastronomieangebot, das im Sommer zahlreiche Besucher aus der weiteren Region anzieht.
Video - https://youtu.be/s4OUl8zHS78?is=weUxvOvg6bar6xYo
Die Lage ist auch aufgrund der guten Verkehrsanbindung interessant:
- Laško – ca. 10 Minuten Fahrzeit
- Celje – ca. 30 Minuten Fahrzeit
- Radeče – ca. 15 Minuten Fahrzeit
- schneller Zugang in Richtung Zasavje (Hrastnik, Trbovlje, Zagorje)
Grundlegende Merkmale des Grundstücks:
- Grundstücksgröße: 1.041 m²
- Grenzen des Grundstücks sind gekennzeichnet
- Zugang zum Grundstück ist gewährleistet
- Baugebiet – Wohnfläche (SS)
- Infrastruktur bereits auf dem Grundstück: Strom, Kanalisation, Glasfasernetz, öffentliche Wasserversorgung, zusätzlich eigene Wasserfassung
Raumordnungsplan für das Gebiet SS (zusammengefasst aus dem OPN)
Detailliertere Zweckbestimmung - WOHNFLÄCHEN, die zum Wohnen ohne oder mit begleitenden Tätigkeiten bestimmt sind
Bautypologie:
- Ein- oder Zweifamilienhaus freistehend, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus (bis maximal vier Wohneinheiten).
Baulandfaktor:
Zulässige Gebäude
Gebäude:
- Wohngebäude: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser (bis maximal vier Wohneinheiten), ausnahmsweise sind Mehrfamilienhäuser mit mehr Wohneinheiten zulässig, wenn es sich um Ersatz- oder Ergänzungsbauten bestehender Mehrfamilienhäuser handelt,
- Nichtwohngebäude: Garagen und andere Gebäude unter Berücksichtigung der Beschränkungen hinsichtlich zulässiger Tätigkeiten.
Unkomplizierte und einfache Gebäude sind erlaubt.
Raumordnungsbedingungen bezüglich Größe und Gestaltung
Grundrissmaße:
- für alle Gebäude in der Regel länglicher Grundriss mit Seitenverhältnis von 1:1,5 bis 1:2,
- der Grundriss kann auch gebrochen sein, jedoch muss die grundlegende längliche Grundrissgestaltung erkennbar sein (L-, T- und ähnliche Formen). Erker sind erlaubt, dürfen jedoch nicht länger als 1/4 der kürzeren Gebäudeseite sein und dürfen die übrigen Fassadenverhältnisse nicht wesentlich stören,
- an steileren Lagen muss die längere Seite parallel zu den Geländeformationen verlaufen,
- bei Anbauten darf das oben vorgeschriebene Verhältnis nicht wesentlich gestört werden.
Höhenmaße:
- auf ebenem Gelände (K) + EG + DG, (K) + EG + Dachboden oder (K) + EG + 1. Stock, Keller ist nur zulässig, wenn er mindestens zu 2/3 der Kellerhöhe eingegraben ist,
- auf geneigtem Gelände K + EG, K + DG oder K + EG + DG, Keller muss auf der Rückseite vollständig eingegraben sein,
- Kniestock des Gebäudes mit klassischem Satteldach oder Walmdach maximal 1,20 m,
- Aufstockungen dürfen nur bis zur oben vorgeschriebenen Höhenbegrenzung erfolgen,
- bei der Festlegung der Gebäudehöhe sind neben den vorgeschriebenen zulässigen Höhen auch die vertikalen Maße des Ortes zu berücksichtigen, sodass neue Gebäude nicht aus der Silhouette des Ortes herausragen.
Dach:
- Form, Neigung und Eindeckung der Dächer sowie die Richtung der Firste sind an das Gesamtbild des Ortes anzupassen,
- Dächer der Gebäude sind in der Regel symmetrische Satteldächer mit First parallel zur längeren Gebäudeseite, erlaubt sind Satteldächer in Kombination mit Flachdächern und Pultdächern (Nebengebäude und Anbauten) oder zusammengesetzte Satteldächer gleicher Neigung bei gebrochenem Grundriss. Dächer können mit einem Dachreiter abgeschlossen sein. Zeltdächer, gebrochene Dachformen und Türmchen sind nicht erlaubt,
- die Dachneigung ist im Bereich von 30° bis 45° erlaubt, ausnahmsweise auch geringer mit obligatorischer Berücksichtigung der vorherrschenden Dachneigung im Ort oder Ortsteil,
- Dacheindeckung ist ziegelrot, außerhalb von Bereichen mit Ortsbildschutz oder sensiblen Natur- und Landschaftsschutzgebieten kann sie auch grau, schwarz oder braun sein, wenn solche Dächer in der Umgebung vorherrschen,
- Öffnungen im Dach sind in Form von Dachfenstern und Gauben erlaubt. Alle Gauben auf demselben Dach müssen gleich gestaltet sein. Der höchste Teil der Gaube darf nicht höher als der First des Hauptdaches sein. Die Form der Gauben soll in der Regel der typischen Gestaltung der Gauben in der Umgebung folgen.
Architektonische Gestaltung der Gebäude:
- Gestaltung und Gliederung der Fassaden, Einfügung von Fassadenöffnungen und anderen Fassadenelementen sollen einfach sein und sich aus der Funktion des Gebäudes ableiten,
- bei großen Bauvolumen ist das Gebäude in kleinere Baukörper zu gliedern,
- bei der Fassadengestaltung ist der Einsatz moderner Verkleidungsmaterialien (Holz, Glas, Metall, Beton und andere moderne Materialien) erlaubt.
Wenn Sie ein gut eingebundenes baureifes Grundstück in einer gepflegten Siedlung mit entwickelter Infrastruktur und ausgezeichnetem touristischem Potenzial suchen, sind Rimske Toplice eine der interessantesten Lagen in der Region Savinjska. Solche Grundstücke sind auf dem Markt selten – daher ist eine Besichtigung auf jeden Fall eine Überlegung wert.
Der Grundbuchstand ist geregelt, lasten- und schuldenfrei. Für weitere Informationen oder eine Besichtigung kontaktieren Sie mich bitte:
Aljaž Rupnik Immobilienmakler – Century 21 - 040 650 440 /
[email protected]