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Gorenjska, Radovljica, Begunje na Gorenjskem

115.000 €
= 192 €/m2*
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Makler Bled d.o.o.

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Allgemeines

  • codeChiffre: PZ02512

Detaillierte Beschreibung verfügbar

Begunje, bebautes Grundstück (Bauparzelle) in ruhiger und sonniger Lage, am Bach.

Das Grundstück liegt in südlicher (sonniger) Lage, an einem sanften Hang über dem Bach Begunjščica, mit offenem Blick nach Süden, über den Bach und Wohngebäude auf das Plateau Jelovica.

Das Grundstück misst etwa 600 m². Es befindet sich im Gebiet SK – Wohnflächen mit landwirtschaftlichen Wohnflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser (Siedlungsform U1, Gebäudetyp A1), für die bei zukünftigen Eingriffen auf dem Grundstück folgende Bedingungen gelten.

In Wohnflächen mit landwirtschaftlichen Betrieben (SK) sind folgende Gebäudetypen je nach Zweck zulässig – Wohngebäude, nicht-wohnwirtschaftliche landwirtschaftliche Gebäude, Gebäude für ergänzende landwirtschaftliche Tätigkeiten, Gebäude für handwerkliche und Produktionsbetriebe wie kleine Werkstätten, Schlachthöfe, Bäckereien und Ähnliches, gastronomische Gebäude (außer Hotels, Motels und Hotelanlagen), Campingplätze und anderes …

Zulässige Nutzungsarten sind unter anderem – Wohnen mit bis zu zwei Wohnungen pro Gebäude (für Raumeinheiten mit der Siedlungsform U1, dörfliche Bebauung).

Gebäudeform – zulässig ist ein traditionelles freistehendes Haus (A1) – dies ist ein Gebäudetyp, der einen charakteristischen traditionellen Haustyp mit länglichem Grundriss darstellt, mit Erdgeschoss- oder Obergeschossmaß, üblicherweise mit Erdgeschoss auf Geländeniveau und steilem Satteldach.

Der Grundrissmaßstab des Gebäudes muss länglich im Seitenverhältnis von mindestens 1:1,5 sein. Der Grundriss kann auch gegliedert in Form der Buchstaben »L« und »T« sein, vorausgesetzt, dass der Hauptflügel deutlich länger als der andere ist.

Die Höhenmaße des Gebäudes können in den Maßen (K) + EG + DG sein, wobei die Erdgeschosssohle höchstens 1,20 m über dem Gelände liegt, oder in den Maßen (K) + EG + 1 + DG, wobei die Erdgeschosssohle höchstens 0,30 m über dem Gelände liegt (außer im Fall von Schutzmaßnahmen gegen schädliche Wasserwirkungen in Überschwemmungsgebieten).

Die Firsthöhe beträgt maximal 5,50 m über der Erdgeschosssohle.

Die architektonische Gestaltung muss sich an der lokalen Gestaltungstradition orientieren. Die Fassaden müssen mit charakteristisch betonten Tür- und Fensteröffnungen gestaltet sein. Sie können hölzerne architektonische Elemente enthalten, vorausgesetzt, deren Gestaltung basiert auf der lokalen Tradition. Balkone oder Veranden an den Giebelfassaden von Wohngebäuden sind am Giebel erlaubt, so dass sie sich über die gesamte Breite des Giebels erstrecken. Balkone oder Veranden an den Längsfassaden sind im Obergeschoss oder auf der ersten Etage erlaubt, wenn sich das Gebäude an einem Hang befindet und der Keller vollständig ausgegraben ist. Sie müssen über die gesamte Länge des Gebäudes oder teilweise so ausgeführt sein, dass sie am Rand des Gebäudes beginnen. Balkongeländer müssen einfach sein, aus vertikal angebrachten Holzlatten (der Abstand zwischen den Latten darf 2 cm nicht überschreiten). Türmchen, polygonale und runde (kreisförmige oder elliptische usw.) Vorsprünge sowie runde (kreisförmige oder elliptische usw.) Balkone sind nicht erlaubt. Die Materialverwendung und Farbauswahl müssen die lokalen Besonderheiten berücksichtigen.

Die Fassaden sind weiß oder in anderen sehr hellen Farbtönen, Holzfassaden sind in Brauntönen oder in der natürlichen Holzfarbe erlaubt. Aufdringliche, auffällige, nicht autochthone Fassadenfarben und Fassadenverkleidungen aus Kunststein und Keramikfliesen sind nicht erlaubt.

Der maximale Bebauungsfaktor in der dörflichen Bebauung (U1) beträgt 0,45.

Der maximale Anteil offener Wohnflächen beträgt 20 %.

Mit dem Kauf des Grundstücks erwirbt der Käufer auch das Wegerecht für Fußgänger und Fahrzeuge auf der Zufahrtsstraße, die von der öffentlichen Straße zum betreffenden Grundstück führt, sowie das Leitungsrecht für alle Infrastrukturleitungen auf dem Grundstück, das die Zufahrtsstraße darstellt.

Der Verkäufer knüpft den Verkauf daran, dass der Käufer einen Teil der beim Verkauf der Immobilie entstehenden Kosten erstattet.

Wir bitten Interessenten, die an der Immobilie interessiert sind, alle Informationen bei unserer Firma Makler Bled d.o.o. einzuholen, und wir können gleichzeitig eine Besichtigung der Immobilie vereinbaren. Wir bitten die Interessenten, die Immobilie nicht eigenständig und ohne vorherige Ankündigung zu besichtigen.

 

 

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