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Radovljica, Brda, altes Bauernhaus mit Wirtschaftsgebäude in einmaliger Lage, auf dem Dorfberg.
Brda ist ein kleines Dorf in herrlicher Lage, umgeben von Wiesen und Weiden, die unter dem Hochplateau Jelovica liegen. Die ersten Aufzeichnungen über die Existenz des Dorfes stammen aus dem 15. Jahrhundert. Das Dorf besteht nur aus wenigen Häusern mit insgesamt etwa 50 Einwohnern.
Der ehemalige Bauernhof, den wir verkaufen, hat eine ganz besondere Lage in diesem Dorf, er befindet sich auf dem Dorfberg, an einem schönen Standort mit einem weiten und offenen Blick über das gesamte Tal und auf das Waldplateau Jelovica.
Das Grundstück, auf dem die Gebäude stehen, misst 2.700 m², davon sind 1.700 m² Bauland, die restlichen 1.000 m² sind landwirtschaftliche Flächen.
Die Lage des Grundstücks ist ideal für den Bau eines neuen Wohnhauses, die Größe des Baulands ermöglicht zudem die Errichtung zusätzlicher Objekte für verschiedene Tätigkeiten (Camping, Gastronomie usw.).
Die bestehenden Gebäude können entfernt werden.
Das Bauland befindet sich im Bereich SK – Wohnflächen mit landwirtschaftlichen Betrieben, für zukünftige Eingriffe auf dem Grundstück gelten folgende Bedingungen:
Auf Wohnflächen mit landwirtschaftlichen Betrieben (SK) sind folgende Gebäudetypen je nach Zweck zulässig –
Wohngebäude, nicht-wohnwirtschaftliche landwirtschaftliche Gebäude, Gebäude für ergänzende landwirtschaftliche Tätigkeiten, Gebäude für handwerkliche und produktive Tätigkeiten wie kleinere Werkstätten, Schlachthöfe, Bäckereien und Ähnliches, Gastronomiegebäude (außer Hotels, Motels und Hotelanlagen), Camps und weiteres …
Erlaubte Tätigkeitsarten sind unter anderem – Wohnen mit bis zu zwei Wohnungen pro Gebäude (für Raumeinheiten mit dem Bautyp der dörflichen Bebauung U1).
Gebäudeform – erlaubt ist ein traditionelles freistehendes Haus (A1) – dies ist ein Gebäudetyp, der den charakteristischen traditionellen Haustyp mit länglichem Grundriss, Erdgeschoss- oder Obergeschossmaß, meist mit Erdgeschoss auf Terrainniveau und steilem Satteldach darstellt.
Der Grundrissmaßstab des Gebäudes muss länglich sein mit einem Seitenverhältnis von mindestens 1:1,5. Der Grundriss kann auch gegliedert in L- oder T-Form sein, vorausgesetzt, dass der Hauptflügel deutlich länger als der andere ist.
Die Höhenmaße des Gebäudes können in den Abmessungen (K) + EG + DG sein, wobei das Erdgeschoss maximal 1,20 m über dem Gelände liegt, oder in den Abmessungen (K) + EG + 1 + DG, wobei das Erdgeschoss maximal 0,30 m über dem Gelände liegt (außer bei Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Wasserwirkungen in Überschwemmungsgebieten).
Die Dachhöhe beträgt maximal 5,50 m über dem Erdgeschossniveau.
Die architektonische Gestaltung muss sich an der lokalen Gestaltungstradition orientieren. Die Fassaden müssen mit charakteristischen betonten Tür- und Fensteröffnungen gestaltet sein. Sie können hölzerne architektonische Elemente enthalten, vorausgesetzt, deren Gestaltung basiert auf der lokalen Gestaltungstradition. Balkone oder Veranden an den Giebelfassaden von Wohngebäuden sind an der Giebelseite erlaubt, wobei sie sich über die gesamte Breite des Giebels erstrecken. Balkone oder Veranden an den Längsseiten sind im Obergeschoss oder im ersten Stock erlaubt, wenn das Gebäude an einem Hang steht und der Keller vollständig ausgegraben ist. Sie müssen über die gesamte Gebäudelänge oder teilweise so ausgeführt sein, dass sie am Gebäuderand beginnen. Balkonbrüstungen müssen einfach sein, ausgeführt mit vertikal angebrachten Holzlatten (der Abstand zwischen den Latten darf 2 cm nicht überschreiten). Türmchen, mehrseitige und runde (kreisförmige oder elliptische usw.) Vorsprünge sowie runde (kreisförmige oder elliptische usw.) Balkone sind nicht erlaubt. Die Materialverwendung und Farbauswahl müssen die lokalen Besonderheiten berücksichtigen.
Die Fassaden sind weiß oder in anderen sehr hellen Farbtönen, Holzfassaden sind in Brauntönen oder in der natürlichen Holzfarbe erlaubt. Aufdringliche, auffällige, nicht einheimische Fassadenfarben sowie Fassadenverkleidungen aus Kunststein und Keramikfliesen sind nicht erlaubt.
Der maximale Bebauungsfaktor in der dörflichen Bebauung (U1) beträgt 0,45.
Der maximale Anteil offener Wohnflächen beträgt 20 %.
Ausgezeichnete Lage, sonniger Standort, äußerst ruhige Gegend, umgeben von grünen Wiesen, Feldern und Weiden, nur 4 km von Radovljica entfernt, idealer Besitz für jemanden, der einen Rückzugsort sucht, um dem Trubel des heutigen Lebens in eine vollkommen ruhige, grüne Umgebung unberührter Natur zu entkommen.
Der Verkäufer stellt den Verkauf unter die Bedingung, dass der Käufer einen Teil der beim Verkauf der Immobilie entstehenden Kosten übernimmt.
Wir bitten Interessenten, die an der Immobilie interessiert sind, alle Informationen bei unserer Firma Makler Bled d.o.o. einzuholen, gleichzeitig können wir einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wir bitten die Interessenten, die Immobilie nicht eigenmächtig und ohne vorherige Ankündigung zu besichtigen.